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Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist Europa. Geographische
Erweiterungen zu vereinbaren, ist oft gegen Prämienaufschlag möglich.
Die grüne Karte
Der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung im Ausland ist die
Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte genannt.
Mit ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen, die in dem
jeweiligen Land vorgeschrieben sind, höchstens aber mit den vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Die Mindestdeckungssummen sind in den
Ländern der EU durchaus verschieden. In Deutschland belaufen sich die
gesetzlichen Mindestdeckungssummen derzeit auf 2,5 Millionen EURO pro
Schadensfall für Personenschäden, 500.000 EURO für Sachschäden und
50.000 EURO für Vermögensschäden.
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