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KFZ-Versicherung / KFZ-Haftpflicht / Versicherungsschutz

Deckungsumfang der KFZ-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, die durch den Besitz und den Gebrauch des Fahrzeuges entsteht. Sie umfasst sowohl Personen-, Sach-, wie auch Vermögensschäden.

Der Versicherungsschutz beinhaltet dabei: die Prüfung der Haftungsfrage die Befriedigung berechtigter Ansprüche die Abwehr unberechtigter Ansprüche die Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche und die Führung eines Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des Versicherungsunternehmens.

Der Haftpflichtversicherer prüft also zuerst, ob Sie für ein Schadenereignis haftbar zu machen sind und übernimmt von sich aus die Regulierung dieses Schadens. Andererseits wehrt er jedoch auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab.

Im Schadensfall brauchen Sie sich bei der Regulierung um nichts zu kümmern. Sobald die Regulierung abgeschlossen ist, teilt Ihnen der Versicherer die Aufwendungen für den Schadenfall mit.

Gemäß den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie dann sechs Monate Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurück zu erstatten und damit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden. Lesen Sie zu diesem Thema unsere Hinweise zur Rabattrettung.

Versicherungsvergleich