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Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht
des Versicherungsnehmers, die durch den Besitz und den Gebrauch des
Fahrzeuges entsteht. Sie umfasst sowohl Personen-, Sach-, wie auch
Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz beinhaltet dabei: die Prüfung der Haftungsfrage
die Befriedigung berechtigter Ansprüche die Abwehr unberechtigter
Ansprüche die Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche und die Führung eines
Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des
Versicherungsunternehmens.
Der Haftpflichtversicherer prüft also zuerst, ob Sie für ein Schadenereignis
haftbar zu machen sind und übernimmt von sich aus die Regulierung dieses
Schadens. Andererseits wehrt er jedoch auch unberechtigte Ansprüche eines
Geschädigten ab.
Im Schadensfall brauchen Sie sich bei der Regulierung um nichts zu kümmern.
Sobald die Regulierung abgeschlossen ist, teilt Ihnen der Versicherer die
Aufwendungen für den Schadenfall mit.
Gemäß den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie
dann sechs Monate Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurück zu
erstatten und damit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten
Kalenderjahr zu vermeiden. Lesen Sie zu diesem Thema unsere
Hinweise zur Rabattrettung.
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