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Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung,
Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges und
seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile.
Welche Fahrzeugteile prämienfrei mit versichert sind,
welche gegen Beitragszuschlag mitversichert werden können
und welche nicht, regeln die allgemeinen Bestimmungen für
die Kraftfahrzeugversicherung.
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