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Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der
Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet diese
Versicherungsart Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut-
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Die Unfallschäden sind als unmittelbar von außerhalb, plötzlich
und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.
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