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Wer ein Haus als Bauherr baut (auch an-, um- oder ausbaut), haftet für
Schäden neben dem Architekten, und der Baufirma solidarisch.
Das heißt, Sie sind für die Gefahren, die vom Bau ausgehen,
(mit-)verantwortlich. Als Bauherr schaffen Sie eine Gefahrenquelle und
sind deshalb verpflichtet, für die Abwendung von Personen- und Sachschäden
zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht).
Sie haben dabei zwei Hauptpflichten:
- Sorgfältige Auswahl von Architekten, Bauunternehmern und Bauhandwerkern,
was laut Rechtssprechung auch von technisch unbegabten Personen erwartet wird.
- Überwachung des Bauvorhabens, vor allem die Einhaltung der vorgeschriebenen
und gebotenen Sicherheitsmaßnahmen.
Sie haften also als Bauherr z.B. in folgenden Fällen:
- bei ungenügender Sicherung der Baustelle
- für herunterstürzende Gerüste
- für schadhafte Zäune
- für mangelhafte Abdeckung von Gruben
- für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern
- bei Verunreinigungen der Straße
In diesen und anderen Fällen leistet die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
Schadenersatz bzw. wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche für Sie ab.
Mitversichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und
Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende
Bauwerk. Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung sollte daher auch schon für
das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden. Der Beitrag erhöht sich
dadurch nicht.
Führen Sie Bauarbeiten ganz oder teilweise in eigener Regie durch, ist
es wichtig, dem Versicherer bei Vertragsabschluß den Kostenanteil der
Eigenleistungen mitzuteilen. Dann ist sogar die gesetzliche Haftpflicht
derjenigen Personen mitversichert, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe
oder dergleichen am Bau helfen, ganz gleich ob mit oder ohne Entgelt.
Führen Sie die Planung und/oder Bauleitung selbst aus, müssen Sie dafür
Versicherungsschutz ausdrücklich vereinbaren.
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