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Als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter eines
Hauses und/oder Grundstückes haften Sie für die Gefahren, die hiervon
ausgehen, z.B. für den Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten,
z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege
bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm etc. Auch für die
Folgen der Verletzung dieser Pflichten haben Sie gerade zu stehen.
Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke sind in der Regel
über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert.
Ausnahmen sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter, möglich, falls Sie
mehrere Grundstücke besitzen.
Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz
über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Vermietung einzelner Räume
oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherern über die
Privathaftpflicht gedeckt. Erkundigen Sie sich im Zweifel.
Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern benötigen Sie aber in
jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, weil auch vom
Gemeinschaftseigentum Gefahren ausgehen, die über die
Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.
Tipp:
Tipp für den Abschluss:
Die Versicherer ermitteln den Beitrag auf unterschiedlichen Grundlagen.
Manche verwenden die Jahresbruttomiete als Basis, einige die Anzahl der
Wohn- und Gewerbeeinheiten, andere die Nutzfläche. Lassen Sie sich
deshalb beraten, welche Methode in Ihrem Fall günstig ist.
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