Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit ihnen zu verdienen,
haften Sie für Schäden, die die Vierbeiner anrichten, allein deswegen, weil
Sie die Tiere besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann.
Über die Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch als Halter der meisten
zahmen Haustiere versichert. Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon aber die
Haftpflicht aus der Haltung von Hunden und Pferden. Diese müssen über eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw einzeln über eine Hundehaftpflicht- bzw Pferdehaftpflicht-
Versicherung abgedeckt werden.
Hinweis zur Hundehalterhaftpflicht: Aufgrund der Ereignisse
in jüngerer Vergangenheit haben sich die meisten Versicherer dazu entschieden,
so genannte Kampfhunde und Kreuzungen (vorläufig) nicht mehr zu versichern.
Nur wenige Gesellschaften trauen sich, meist gegen erhebliche Beitragszuschläge,
wieder an diese Risiken heran.
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