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Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit ihnen zu verdienen,
haften Sie für Schäden, die die Vierbeiner anrichten, allein deswegen, weil
Sie die Tiere besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann.
Über die Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch als Halter der meisten
zahmen Haustiere versichert. Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon aber die
Haftpflicht aus der Haltung von Hunden und Pferden. Diese muss über eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt werden.
Hinweis zur Pferdehalterhaftpflicht:Der unentgeltliche
Verleih des Tieres an andere Nutzer ist mitversichert. Einen gewerbsmäßigen
Pferdeverleih müssen Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken.
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