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Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht / Ausschluss
Was ist nicht versichert?

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Sie sind in bestimmten Eigenschaften versichert.
In der Privathaftpflichtversicherung eben als Privatperson, beispielsweise als
Familienvorstand (siehe Was ist versichert?).
Dieser Versicherungsschutz ist aber teilweise eingeschränkt:
- Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern sind Sie nur versichert,
wenn Sie diese selbst und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. (vgl.
Grundbesitzerhaftpflicht)
- Als Wohnungsmieter haben Sie außerdem keinen Schutz gegen Ansprüche
wegen Abnutzung, Verschleiß etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-,
Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
und Glasschäden.
- Als Bauherr sind Sie nur versichert, wenn eine bestimmte Bausumme
(oft 25.000,- Euro) nicht überschritten wird. (vgl.
Bauherrenhaftpflicht
- Als Sportler sind Sie nicht bei der Jagd und nicht bei Pferde-, Rad-
oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen
hierzu (Training) versichert.
- Als Waffenbesitzer sind Sie nicht bei der Jagd und natürlich nicht bei
strafbaren Handlungen versichert.
- Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert, wenn es sich
dabei um Hunde, Pferde, Rinder oder zu gewerblichen Zwecken genutzte
Tiere handelt. (vgl. Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung)
- Als Bootsführer sind Sie nicht versichert, wenn es sich um eigene
Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene Boote handelt.
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