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Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht / Ausschluss

Was ist nicht versichert?

Sie sind in bestimmten Eigenschaften versichert. In der Privathaftpflichtversicherung eben als Privatperson, beispielsweise als Familienvorstand (siehe Was ist versichert?).

Dieser Versicherungsschutz ist aber teilweise eingeschränkt:
  • Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern sind Sie nur versichert, wenn Sie diese selbst und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. (vgl. Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Als Wohnungsmieter haben Sie außerdem keinen Schutz gegen Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden.
  • Als Bauherr sind Sie nur versichert, wenn eine bestimmte Bausumme (oft 25.000,- Euro) nicht überschritten wird. (vgl. Bauherrenhaftpflicht
  • Als Sportler sind Sie nicht bei der Jagd und nicht bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) versichert.
  • Als Waffenbesitzer sind Sie nicht bei der Jagd und natürlich nicht bei strafbaren Handlungen versichert.
  • Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert, wenn es sich dabei um Hunde, Pferde, Rinder oder zu gewerblichen Zwecken genutzte Tiere handelt. (vgl. Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung)
  • Als Bootsführer sind Sie nicht versichert, wenn es sich um eigene Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene Boote handelt.
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