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Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen
eines Personen- oder Sachschadens (falls vereinbart, auch Vermögensschadens)
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten in Anspruch
genommen werden.
Die Haftung des Versicherers ist durch vereinbarte Deckungssummen begrenzt,
angeboten werden Summen von 2 bis 10 Mio Euro. Da die Beitragsdifferenzen
relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren.
Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen Schutz in bestimmten Eigenschaften.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ihre gesetzliche Haftung als,
wie der Name schon sagt, Privatperson, "aus den Gefahren des täglichen Lebens".
Die versicherten Eigenschaften sind in den Bedingungen beispielhaft aufgezählt.
Zu Standardbedingungen sind Sie versichert als:
- Familienvorstand, z.B. als Aufsichtspflichtiger für Minderjährige
- Dienstherr im Haushalt tätiger Personen, z.B. einer Putzhilfe
- Inhaber von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
z.B. als Streupflichtiger
- Bauherr kleinerer Bauvorhaben, meist bis 25.000,- Euro Bausumme
- Radfahrer
- Sportler
- Waffenbesitzer
- Reiter fremder Pferde
- Halter zahmer Haustiere
- Hüter fremder Hunde
- Besitzer oder Führer von Schlauch- oder Ruderbooten
- Besitzer oder Führer nicht zulassungs- / versicherungspflichtiger
Kleinfahrzeuge bis 6 km/h
Zu fast jedem dieser Punkte gibt es allerdings Einschränkungen oder
Ausnahmen, siehe Was ist nicht versichert?.
Wenn Sie in einer dieser Eigenschaften einen Schaden verursachen, nimmt Ihnen
die Privathaftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haftung ab. Sie tritt in
dieser Hinsicht an Ihre Stelle und tut, was Sie ohne Versicherung selbst tun
müssten.
Das tut Ihre Privathaftlicht-Versicherung für Sie:
- Zunächst wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie
überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet sind.
- Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt der Versicherer eine entsprechende
Geldsumme an den Geschädigten.
- Sind die Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt, wehrt der Versicherer
diese ab. Falls notwendig, führt er einen entsprechenden Prozess für Sie.
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