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Rechtsschutzversicherung / Miet-Rechtsschutz / Ausschluss
Was ist bei der Miet-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

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Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken
bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers
befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen
beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder
Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des
Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben
oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen
sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben,
es sei denn daß es sich um laufend erhobene Gebühren für die
Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie
im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
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