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Rechtsschutzversicherung / Miet-Rechtsschutz / Ausschluss

Was ist bei der Miet-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
  • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
  • der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
  • der Finanzierung der genannten Vorhaben
  • der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn daß es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.

Versicherungsvergleich