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Rechtsschutzversicherung / Verkehrs-Rechtsschutz / Versicherte Personen

Wen schützt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.

Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.

Mitversichert gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.

Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.


Versicherungsvergleich