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Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer
oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie
als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger,
Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert gelten alle Personen, welche als berechtigte
Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes
Fahrzeug benutzen.
Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften gegen geringen
Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte
Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.
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