Partnerseiten
Datenschutz
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Rechtsschutzversicherung / Verkehrs-Rechtsschutz / Ausschluss

Was ist bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:

  • das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war;
  • der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß;
  • der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl );
  • der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde;
  • der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird.

Versicherungsvergleich