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Rechtsschutzversicherung / Verkehrs-Rechtsschutz / Versicherungsschutz
In welchen Fällen besteht Rechtsschutz?

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Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten
verkehrsrechtlicher Art. Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten
verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muß.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt,
dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz,
wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem
Finanzamt kommt.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der
Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen
kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz,
wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw.
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz,
wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein
Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens
unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muß.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
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