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Rechtsschutzversicherung / Verkehrs-Rechtsschutz / Versicherungsschutz

In welchen Fällen besteht Rechtsschutz?

Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art. Hierzu zählen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muß.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
  • Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
  • Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
  • Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muß.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

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