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Berufsunfähigkeit (BU) ist seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr gesetzlich
versichert. Bei bestimmter Erwerbsunfähigkeit (BU) - jetzt Erwerbsminderung
(EM) - tritt eine Erwerbsminderungs-Rente in Kraft.
Es besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961
und später Geborenen. Der BU-Schutz wird gekürzt für alle Jahrgünge bis 1961.
Bis 31.12.2000
Ab 1.1.2001
Rentenart
Höhe der Rente
Höhe der Rente
BU-Rente
30% vom Brutto
0 EUR
EU/EM-Rente
45% vom Bruttogehalt
Ca. 20 bis 40 % vom Bruttogehalt
Als berufsunfähig (aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherungsträger)
galt bis zum 31. Dezember 2000 derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit in dem
von ihm erlernten oder von ihm zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit
oder Behinderung mehr als zur Hälfte gemindert war.
Seit 1. Januar 2001 hat der Gesetzgeber drastische Änderungen durchgesetzt.
Das Risiko Berufsunfähigkeit ist in seiner ursprünglichen Auslegung nicht
mehr im Katalog der Sozialversicherungen enthalten.
Leider sprechen auch die Statistiken für eine hohe Brisanz dieser Thematik:
So gibt es derzeit in Deutschland ca. 2,2 Mio. Frührentner die durch Krankheit
oder Unfall Arbeitsunfähig geworden sind. Tatsache ist auch, dass jeder fünfte
Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind außerordentlich vielfältig.
Nach neuesten Untersuchungen dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen,
orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche,
Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Der Anteil der Unfälle ist dabei
eher gering.
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet bei Invalidität, wenn überhaupt,
nur einen Basisschutz. Als grobe Faustregel gilt hier:
- Bei Berufsunfühigkeit werden ca. 27%, bei Erwerbsunfähigkeit ca. 40%
des Bruttoeinkommens bezahlt.
- Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt
haben, bekommen keine Leistungen.
Fazit:Die Berufsunfähigkeit wird mehr und mehr zum Privatrisiko
für den Versicherten. Eine solide Eigenvorsorge und der Abschluss einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerläßlich.
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