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Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeitsversicherung / Zielgruppen

Wer sollte eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen?

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung für alle Personen interessant, die im Berufsleben stehen:

  • Berufseinsteiger und Hochschulabsolventen
  • Arbeiter und Angestellte
  • Selbständige und Unternehmer
  • Handwerker
  • Freiberuflich Tätige
  • Beamte
Berufseinsteiger und Hochschulabsolventen

Junge Menschen, die nach dem Abschluss der Lehre, der Universitüt oder der Fachhochschule ins Berufsleben einsteigen, können bei frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.

Sie haben die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren noch nicht erfüllt.

Auch reicht der aufgelaufene und zugerechnete Anspruch nach den fünf Beitragsjahren nicht aus, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen.

Insbesondere junge Akademiker haben häufig eine große Versogungslücke aufgrund der Abweichung des Nettogehaltes zum gesetzlichen Anspruch.

Arbeiter und Angestellte

Arbeiter und Angestellte zahlen an die LVA (Landesversicherungsanstalt für Arbeiter) und BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt ab 2003 bei 5.100 Euro West und 4.250 Euro Ost.

Bei der Berechnung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente werden nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Höhere Einkommen wirken sich nicht mehr rentensteigernd aus. Je weiter sich das Einkommen von dieser Grenze entfernt um so größer wird die Versorgungslücke.

Selbständige und Unternehmer

Viele Selbständige und Unternehmer die freiwillig Beiträge an die BfA zahlten oder zahlen, haben aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes von 1984, jegliche Ansprüche in puncto Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente verloren, wenn sie keine 60 Beitragsmonate vor 1984 nachweisen konnten oder können.

Heutige junge Unternehmer kommen auch trotz Entrichtung freiwilliger Beiträge nicht mehr in den Genuss dieser Leistungen.

Hinzu kommt, dass die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente in der Regel nur dann gezahlt wird - wenn man überhaupt einen Anspruch darauf begründen kann - nachdem der Betrieb ab- bzw. aufgegeben wurde.

Freiberuflich Tätige

Mit dem Begriff "freiberuflich Tätige" sind insbesondere Berufe gemeint wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Notare, die in den meisten Fällen Mitglied/Pflichtmitglied einer Berufskammer/berufsständischen Versorgungswerkes etc. sind.

Hier kommt es auf die entsprechenden Satzungen an, die selbst in den einzelnen Bundesländern verschiedene Leistungen bieten können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung werden die Leistungen häufig auch ohne Wartezeit gewährt.

Die Höchstbeiträge orientieren sich an den Höchstbeiträgen der BfA. Mitunter werden Leistungen nur dann gewährt, wenn die Praxis/Kanzlei aufgegeben wird.

Handwerker

Handwerker sind für die ersten 216 Monate (18 Jahre) pflichtversichert, für die entsprechende Beiträge gezahlt werden müssen. Erst danach künnen sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Im Regelfall erwächst durch die Beitragspflicht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente von ca. 600,00 bis 700,00 EUR, die jedoch kaum als eine angemessene Absicherung für einen Handwerksmeister angesehen werden kann.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit und zwar nicht erst nach den 18 Jahren ist daher ratsam.

Beamte

Beamte genießen naturgemäß den besten staatlichen Schutz.

Dies gilt auch für die Absicherung eines Dienstunfähigkeitsfalles (Berufsunfähigkeit). Aber auch diese Schutz ist nach zwei Rentenreformen nicht mehr so gut wie zuvor. Der Höchststand wird in der Regel erst mit 40 ruhegehaltsfähigen Jahren erreicht.

Eine Versorgungslücke von ca. 600,00 EUR könnte deshalb bei den meisten Beamten bestehen.

Insbesondere bei den Beamten auf Probe/ Widerruf ist die Absicherungslücke größer, da Sie im tragischen Schadensfall häufig in der BfA nachversichert werden und damit keinen besseren Schutz erlangen können.

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