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Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeitsversicherung / Ausschluss
Wann leistet die Berufunfähigkeits-Versicherung nicht?

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Keine Leistungen werden u.a. erbracht, wenn die Berufsunfähigkeit
verursacht ist durch:
- absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
- vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines
Verbrechens oder Vergehens.
- innere Unruhen, wenn der Versicherte auf seiten der Unruhestifter
teilgenommen hat.
- unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.
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