|
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten
Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst- Beitrag nach
Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht
entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Wird der Versicherte während der Dauer der Versicherung zu mindestens
50% berufsunfühig, so wird die vereinbarte Rente gezahlt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt
werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
|