Partnerseiten
Verzeichnis
Datenschutz
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Lebensversicherungen / Kapital-Leben / Leistungsausschluss

Wann leistet die Kapital-Lebensversicherung nicht?

Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:

  • Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt.
  • Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.
  • Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewußt falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.
Versicherungsangebot