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Lebensversicherungen / Kapital-Leben / Leistungsausschluss
Wann leistet die Kapital-Lebensversicherung nicht?

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Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:
- Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach
Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt.
- Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen
Ereignissen steht.
- Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht
wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewußt falsch beantwortet
wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem
Todesfall im Zusammenhang stehen.
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