|
Die Kapitallebensversicheung erbringt in folgenden zwei
Fällen eine Leistung:
- Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit
(Todesfall)
- Wenn der Versicherte den Vertagsablauf erlebt
(Erlebensfall)
Todesfall
In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
ausbezahlt.
In der Regel wird die Summe an die im Vertrag bestimmte Person bezahlt.
Ist keine klare vertragliche Regelung vorhanden, so gelten automatisch
die Erben als bezugsberechtigt
Erlebensfall
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme
zuzüglich der angesammelten Überschuß- bzw. Gewinnanteile.
|