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Lebensversicherungen / Risiko-Leben / Leistungsausschluss
Wann leistet die Risko-Lebensversicherung nicht?

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Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:
- Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach
Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt.
- Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen
Ereignissen steht.
- Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht
wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewußt falsch
beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände
mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.
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*FINANZtest 8/2004 - Hannoversche Leben: Günstigster Anbieter** für die Risikolebensversicherung nach Normaltarif für Frauen
FINANZtest bewertet das Angebot der HANNOVERSCHEN LEBEN als besonders gut und günstig! **Beispiel) Frau: 30 bzw. 45 Jahre; Versicherungssumme: 150.000 Euro; Vertragsdauer: 25 bzw. 10 Jahre
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