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AGB

Lebensversicherungen / Risiko-Leben / Leistungsausschluss

Wann leistet die Risko-Lebensversicherung nicht?

Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:

  • Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt.
  • Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.
  • Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewußt falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.
Versicherungsvergleich

*FINANZtest 8/2004 - Hannoversche Leben: Günstigster Anbieter** für die Risikolebensversicherung nach Normaltarif für Frauen

FINANZtest bewertet das Angebot der HANNOVERSCHEN LEBEN als besonders gut und günstig! **Beispiel) Frau: 30 bzw. 45 Jahre; Versicherungssumme: 150.000 Euro; Vertragsdauer: 25 bzw. 10 Jahre