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In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell
berechnet. Das bedeutet, dass jeder/jede Versicherte einen Beitrag
zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes
und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung.
Besonders wichtig für die personenbezogene Berechnung des Beitrages sind
hierbei das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige
Vorerkrankungen.
Zum Beitrag gehört seit dem 1.1.2000 auch der gesetzliche Zuschlag,
der Beitragsstabilität im Alter garantieren soll.
Da an den letztgenannten Fakten nichts zu ändern ist, kann der Beitrag
nur durch die Auswahl der Tarife beeinflußt werden: Sie als Kunde/Kundin
können bei fast allen Gesellschaften wählen zwischen Tarifen mit Grundleistungen
bzw. Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen Leistungen, z.B. privatärztlicher
Behandlung oder hoher Erstattung des Zahnersatzes. Jeder zusätzliche Luxus kostet
extra, aber meist liegen Sie mit einem wirklich guten Leistungspaket immer noch
unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum Beispiel die Übernahme
eines Selbstbehaltes: Wenn der/die Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten
selbst zu tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist der Selbstbehalt
als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum Beispiel die ersten 500 € pro Jahr
selbst, danach leistet dann der Versicherer.
Achtung: Es gibt absolute Selbstbehalte mit festen Summen, und es gibt
prozentuale Selbstbehalte, z.B. 15% Eigenanteil bei jeder Rechnung. Bei
diesen prozentualen Selbstbehalten ist es sinnvoll, wenn eine Obergrenze
für Ihre eigenen Zuzahlungen besteht, weil Sie so die Kosten besser
kalkulieren können
Weiterhin muß unterschieden werden zwischen einem ambulanten Selbstbehalt
und einer Summe, die auch bei Rechnungen aus den anderen Bereichen fällig wird.
Der Vergleich der einzelnen Tarife fällt also schwer, wenn ein Selbstbehalt
vorhanden ist.
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