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Krankenversicherung / Private Krankenversicherung / Beitragsberechnung

Was kommt an Kosten auf mich zu?

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell berechnet. Das bedeutet, dass jeder/jede Versicherte einen Beitrag zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung. Besonders wichtig für die personenbezogene Berechnung des Beitrages sind hierbei das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige Vorerkrankungen.

Zum Beitrag gehört seit dem 1.1.2000 auch der gesetzliche Zuschlag, der Beitragsstabilität im Alter garantieren soll.

Da an den letztgenannten Fakten nichts zu ändern ist, kann der Beitrag nur durch die Auswahl der Tarife beeinflußt werden: Sie als Kunde/Kundin können bei fast allen Gesellschaften wählen zwischen Tarifen mit Grundleistungen bzw. Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen Leistungen, z.B. privatärztlicher Behandlung oder hoher Erstattung des Zahnersatzes. Jeder zusätzliche Luxus kostet extra, aber meist liegen Sie mit einem wirklich guten Leistungspaket immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum Beispiel die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist der Selbstbehalt als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst, danach leistet dann der Versicherer.

Achtung: Es gibt absolute Selbstbehalte mit festen Summen, und es gibt prozentuale Selbstbehalte, z.B. 15% Eigenanteil bei jeder Rechnung. Bei diesen prozentualen Selbstbehalten ist es sinnvoll, wenn eine Obergrenze für Ihre eigenen Zuzahlungen besteht, weil Sie so die Kosten besser kalkulieren können

Weiterhin muß unterschieden werden zwischen einem ambulanten Selbstbehalt und einer Summe, die auch bei Rechnungen aus den anderen Bereichen fällig wird.

Der Vergleich der einzelnen Tarife fällt also schwer, wenn ein Selbstbehalt vorhanden ist.

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