Übersicht
Gesetzliche Krankenkassen



Partnerseiten
Verzeichnis
Datenschutz
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Krankenversicherung / Private Krankenversicherung / Leistung Privat / Gesetzlich

Leistungsvergleich Private und Gesezliche Krankenversicherung

Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln? Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Ambulante Behandlung
Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Keine Leistung für Heilpraktiker Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert
Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
  • kleine Packung: 4,00 EUR
  • mittlere Packung: 4,50 EUR
  • große Packung: 5,00 EURO
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente.
Sehhilfen
Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrin übernommen. Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle bis zu 175 EUR.
Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Heilbehandlung
Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind mit 15 % der Gesamtkosten selbst zu tragen. Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
Krankenhausbehandlung
  • Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 8,50 EURO
  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl, auch Chefarzt
  • Freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett oder Mehrbettzimmer
Zahnersatz
Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 45 bis 55 %. Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen und sehr große Brücken. Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Tagegelder
Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt. Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.
Budgetierung

Budgetierung von diversen Leistungen:

Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten.

Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).

Keine Budgetierung von Leistungen.
Im Rentenalter
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
  • Gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
  • Betriebsrente:halber Beitragssatz
  • Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
  • Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
  • Zinseinnahmen: voller Beitragssatz maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer im Gegensatz zur gesetzlichen Kankenversicherung Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.
Beiträge
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen je nach Kasse bei ca. 11,5 % bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 225 EUR bis 490 EUR monatlich. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht.
Versicherungsangebot