| Ambulante Behandlung |
| Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung |
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten |
| Keine Leistung für Heilpraktiker |
Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert |
Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
- kleine Packung: 4,00 EUR
- mittlere Packung: 4,50 EUR
- große Packung: 5,00 EURO
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Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente. |
| Sehhilfen |
| Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in
einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke
um mindestens 0,5 Dioptrin übernommen. |
Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität
(z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt.
Brillengestelle bis zu 175 EUR. |
| Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. |
Kontaktlinsen werden fast immer erstattet. |
| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Heilbehandlung |
| Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik
sind mit 15 % der Gesamtkosten selbst zu tragen. |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. |
| Krankenhausbehandlung |
- Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 8,50 EURO
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- Freie Krankenhauswahl
- Freie Arztwahl, auch Chefarzt
- Freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett oder Mehrbettzimmer
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| Zahnersatz |
| Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung
(einfache Ausführung) beträgt ca. 45 bis 55 %.
Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate,
Keramikverblendungen und sehr große Brücken. |
Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der
Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige
Materialien, z.B. Gold und Keramik. |
| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Tagegelder |
| Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max. 70 % der
Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen
begrenzt. |
Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der
Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung. |
| Budgetierung |
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Budgetierung von diversen Leistungen:
Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte
kostenlos arbeiten.
Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen
aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr
verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend
verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).
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Keine Budgetierung von Leistungen. |
| Im Rentenalter |
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte
Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
- Gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
- Betriebsrente:halber Beitragssatz
- Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
- Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
- Zinseinnahmen: voller Beitragssatz maximal bis zur
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
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Beiträge sind nicht einkommensabhängig.
Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag,
da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber
hinaus bilden die privaten Versicherer im Gegensatz zur
gesetzlichen Kankenversicherung Altersrückstellungen
in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter
dienen. |
| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Beitragsrückerstattung |
| Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit |
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit. |
| Beiträge |
| Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben.
Die Beitragssätze liegen je nach Kasse bei ca. 11,5 %
bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung.
Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 225 EUR
bis 490 EUR monatlich. |
Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe
bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht. |