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Insbesondere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind
bei Auslandsaufenthalten oft nur unzureichend abgesichert.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird deshalb immer
wieder empfohlen.
Die Reisekrankenversicherung ist besonders in folgenden Fällen
erforderlich:
- Längere Aufenthalte Deutscher im Ausland
ab ca. 6 Wochen bis zu fünf Jahren
- Aufenthalt ausländischer Gäste in Deutschland
hier kann die Reisekrankenversicherung für den ausländischen
Gast Bedingung für die Austellung des Visums sein.
- Kürzere Aufenthalte im Ausland
Dies ist typischerweise ein Urlaub. Privatversicherte sollten
in diesem Fall vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung
ihre Krankenversicherung fragen, ob Urlaube durch den bestehenden
Vertrag schon abgesichert sind.
Für Reisekrankenversicherungen empfehlen wir die
Hanse Merkur Versicherung
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