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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten
Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach
Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht
entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um
ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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