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Unfallschutz / Unfall-Versicherung / Ausschluss
Wann leistet die Unfallversicherung nicht?

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Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende
Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen auch verursacht
durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle
oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein
versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer
Straftat erleidet;
- Unfälle die mittel- oder unmittellbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor,
Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim
Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle die dadurch entstehen, daß der Versicherte an
Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht
werden;
- Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der
Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen läßt.
(Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in
den Körper);
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein
versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und
Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen;
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