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Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und -
soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im
Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von
Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch
die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper
des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der
Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten
hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine
Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine
Unfallversicherung absichern:
- Invaliditätsleistung
- Todesfalleistung
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Krankentagegeld
- kosmetische Operationen
- Übergangsleistung
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
- Unfallrente
Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige
Kapitalleistung erbracht.
Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet.
In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme
und dem Grad der Invalidität.
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch
auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits
kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt
der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die
gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet;
jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen
begrenzt.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem
Krankenhaus.
Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld
abgeschlossen werden.
Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird
für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart
entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt,
so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren
nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine
Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch
eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle
Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders
schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
Tipp:Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität
erbracht. Ausnahme: Progressions-Tarife.
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