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Abwasserschaden

Der Abwasserschaden bezeichnet eine spezielle Form des Wasserschadens. Anders als beim klassischen Wasserschaden entstammt das austretende Wasser nicht einer Wasserleitung, durch die ausschließlich reines Wasser bzw. Trinkwasser geführt wird. Stattdessen handelt es sich um Wasser, das aus Abwasserrohren austritt und deshalb stark verunreinigt sein kann. In wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien fließen durch Abwasserrohe Flüssigkeiten, die überwiegend von Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen stammen.

Ein Abwasserschaden kann auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sein. In den meisten Fällen sind alte, defekte Abwasserrohre für Schäden dieser Art verantwortlich. Das Abwasser kann an undichten Stellen austreten und somit in Wohn- oder Kellerräume fließen. Eine weitere Ursache stellen verstopfte Abwasserrohre dar, die für einen Rücklauf des Abwassers sorgen. In solch einem Fall fließt das Abwasser in die Bäder oder Küchen zurück.

Die Folgen eines Abwasserschadens können sich als erheblich schlimmer als bei einem klassischen Wasserschaden herausstellen. Dies ist schlichtweg auf die im Wasser befindlichen Verunreinigungen zurückzuführen. Im harmlosesten Fall müssen die Betroffenen lediglich den Geruch ertragen, der von den Verunreinigungen ausgeht. Allerdings kann Abwasser auch mit Bakterien und unzähligen Schmutzpartikeln verunreinigt sein, die unter anderem auch die Gesundheit der Betroffenen stark beinträchtigen. Des Weiteren neigen Böden und Wände, die mit Abwasser in Berührung gekommen sind, zu Schimmelbefall.

Aufgrund der teilweise drastischen Folgen lassen sich Abwasserschäden nicht immer ohne die Hilfe eines Fachmanns beseitigen. Allerdings ist eine professionelle Reinigung in den meisten Fällen mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Vor diesen Kosten, die aus einem Abwasserschaden hervorgehen, können sich Immobilieneigentümer und Mieter schützen, indem sie eine Hausratversicherung abschließen. Allerdings gilt es die Vertragsinhalte dahingehend zu überprüfen, ob lediglich klassische Wasserschäden oder auch Abwässerschäden durch die Police abgedeckt werden.


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