Altersvorsorge
Die Altersvorsorge bezeichnet Vorsorgemaßnahmen, die getroffen werden, um nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben weiterhin den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das Spektrum an Maßnahmen ist sehr groß. Zur besseren Übersicht wurde es vom Gesetzgeber in drei Bereiche, die auch gern als Säulen bezeichnet werden, unterteilt.
In der BRD existieren aus Sicht des Gesetzgebers die folgenden drei Säulen der Altersvorsorge:
• Gesetzliche Vorsorge
• Betriebliche Altersvorsorge
• Private Vorsorge
Gesetzliche Vorsorge
Die gesetzliche Vorsorge wird durch den Staat garantiert. Sie basiert auf dem so genannten Umlageverfahren, welches eine umgehende Verwendung der geleisteten Vorsorgeleistungen vorsieht. Die Zahlungen der Beitragsleistenden werden nicht gespart, sondern unmittelbar für laufende Rentenzahlungen aufgebracht. Man spricht auch vom Generationenvertrag: Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf.Allerdings steht das staatliche Rentensystem unter hohem Druck. Die Rentenkassen sind leer, was vor allem auf die demographische Entwicklung innerhalb der BRD zurückzuführen ist. Deshalb raten Experten davon ab, sich ausschließlich auf die gesetzliche Vorsorge zu verlassen.


