Basisrente
Zunächst einmal muss die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgen. Das bedeutet, dass keine Kapitalentnahme gestattet ist. Stattdessen wird das gesparte Kapital in Form von monatlichen Zahlungen verrentet. Die Verrentung ist frühestens ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres gestattet. Des Weiteren dürfen die Finanzprodukte weder beleihbar, pfändbar, veräußerbar oder vererbbar sein.
Es gibt mehrere Finanzprodukte, die diese Anforderungen erfüllen und als Basisrente staatlich gefördert werden. Neben der privaten Rentenversicherung können auch fondsgebundene Rentenversicherungen und britische Versicherungen abgeschlossen werden. Die eigentliche Förderung der Basisrente erfolgt nicht durch die Vergabe von Zuschüssen. Stattdessen sind die Versicherungsnehmer dazu berechtigt, ihre Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend zu machen. Auf diese Weise können das zu versteuernde Einkommen und somit auch der Steuersatz gesenkt werden.
Die Basisrente ist vor allem für Selbständige interessant. Für Selbständige stellt sie die einzige Möglichkeit dar, private Altersvorsorge zu betreiben und dabei in den Genuss einer staatlichen Förderung zu gelangen. Andere Förderkonzepte, die auch von Selbständigen genutzt werden können, existieren derzeit nicht. Dennoch ist die Basisrente ebenso für Arbeitnehmer interessant, da auch sie dazu berechtigt sind, vom Sonderausgabenabzug Gebrauch zu machen.
Das Angebot an Finanzprodukten, die in den Bereich der Basisrente fallen, ist mittlerweile sehr groß. Zunehmend mehr Versicherer gehen dazu über, ihren Kunden zusätzliche Optionen oder Zusatzversicherungen anzubieten. So ist es beispielsweise bei einigen Versicherern möglich, den Vertrag so zu gestalten, dass die Rente auch als Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden kann. Des Weiteren gibt es einige Anbieter, die die Basisrente mit der Berufsunfähigkeitsrente kombinieren.


