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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer bzw. den Bauherr vor Schadensansprüchen, die gegenüber ihm geltend gemacht werden und auf eine Verletzung der so genannten Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Damit ist unter anderem gemeint, dass eine Baustelle ausreichend gesichert und Gefahrenbereichen gekennzeichnet werden müssen. Zwar können viele seiner Pflichten an Dritte übertragen werden, beispielsweise an einen Bauleiter oder einen Architekten. Dennoch ist es unter Umständen möglich, dass der Bauherr im Schadensfall haftbar gemacht wird.

Weil auf einer Baustelle meist viele Menschen arbeiten, stehen kleinere Unfälle auf der Tagesordnung. Sollte den Mitarbeitern der m Bau beteiligten Unternehmen etwas zustoßen oder diese für die Herbeiführung eines Schadens verantwortlich sein, so springt üblicherweise die Versicherung des jeweiligen Unternehmens ein. Werden jedoch Dritte verletzt bzw. Personen, die nicht am Bau beteiligt sind, so haftet der Bauherr. Dies gilt auch für Sach- und Vermögensschäden, die Dritte betreffen. Sollte sich zum Beispiel ein Bekannter des Bauherrn während einer Baustellenbesichtigung verletzten, so kann der Bauherr in die Haftung genommen werden.

Aus diesem Grund ist es für einen Bauherren sehr wichtig, über einen ausreichenden Haftpflichtschutz zu verfügen. Dieser kann sogar in bestehenden Versicherungen wie zum Beispiel in einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein. In den Policen wird ein entsprechender Schutz auch als Bauherrenrisiko deklariert. Allerdings ist der Versicherungsschutz bei diesen Versicherungsprodukten oftmals auf einen verhältnismäßig niedrigen Betrag begrenzt, so dass es empfehlenswert ist, eine eigenständige Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese bietet in aller Regel einen erweiterten Versicherungsumfang und sollte deshalb den anderen Versicherungslösungen vorgezogen werden.

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