Beitragsrückerstattung
In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Formen der Beitragsrückerstattung, nämlich die erfolgsabhängige sowie die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wird von einigen Versicherern im Falle von Leistungsfreiheit angeboten. Man spricht von Leistungsfreiheit, wenn der Versicherungsnehmer nicht dazu gezwungen war, die Leistungen des Versicherers in Anspruch zu nehmen. Sollte er zum Beispiel während eines Kalenderjahres nicht ein einziges Mal die Leistungen seiner Krankenversicherung in Anspruch genommen haben, so erhält er eine Rückerstattung. Auf welche Höhe sich diese beläuft, hängt ganz von den getroffenen Vertragsvereinbarungen ab. Teilweise kann es vorkommen, dass nahezu der gesamte Jahresbeitrag rückerstattet wird.
In diesem Fall soll die Beitragsrückerstattung vor allem ein Anreiz sein, den Versicherer nicht unnötig zu belasten. Das heißt aber nicht, dass man keine ärztlichen Behandlungen in Anspruch nehmen soll. Der Versicherungsnehmer hat auch die Möglichkeit, kleinere Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Sollten dennoch größere Kosten entstehen, wird die Leistung der Versicherung in Anspruch genommen und auf die Beitragsrückerstattung verzichtet.
Die Beitragsrückerstattung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise in Form einer einmaligen Zahlung. Es ist aber genauso gut möglich, dass die Rückerstattung auf mehrere Monate verteilt wird und sich in Form einer temporären Beitragssenkung bemerkbar macht. Teilweise arbeiten die Versicherer sogar mit dauerhaften Beitragssenkungen.
Unter der bereits erwähnten, erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung ist eine Rückerstattung zu versehen, die dann erfolgt, wenn der Versicherer sehr wirtschaftlich gearbeitet und einen Überschuss erzielt hat. Dieser wird dann sehr häufig dazu genutzt, Beitragserhöhungen, die eigentlich erforderlich gewesen wären, abzuwehren.


