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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bezeichnet die Situation, in der sich ein Mensch wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr in der Lage befindet, seinen Beruf oder einen vergleichbar belastenden Beruf ausüben zu können. Die Berufsunfähigkeit wird von vielen Menschen mit der Erwerbsunfähigkeit verwechselt – diese liegt jedoch nur dann vor, wenn sich jemand nicht mehr in der Lage befindet, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

In der heutigen Zeit spielt das Thema Berufsunfähigkeit eine wichtige Rolle. Auch wenn die Unfallstatistiken eine rückläufige Entwicklung aufzeigen, so sind zunehmend mehr Menschen von der Berufsunfähigkeit betroffen. Es sind in erster Linie Krankheiten, die immer mehr Menschen daran hindern, ihren Beruf weiterhin auszuüben. Den Angaben mehrerer Versicherer zufolge sind Rückenprobleme sowie psychologische Krankheiten die häufigsten Gründe, die zum Anstieg der Berufsunfähigkeit beitragen. Mittlerweile soll jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Eintritt in den Ruhestand berufsunfähig sein.

Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde und berufsunfähig wird, der hat Anspruch auf eine staatliche Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings ist eine grundlegende Versorgung nur dann gewährleistet, wenn der Betroffene weniger als sechs Stunden am Tag einer zumutbaren Arbeit nachgehen kann. Wer später geboren wurde, hat lediglich auf die so genannte Erwerbsminderungsrente Anspruch. Diese fällt jedoch vergleichsweise gering aus und ist an den so genannten Grad der Erwerbsminderung gekoppelt. In aller Regel reicht die Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Mit dem Abschluss entsprechender Versicherungsprodukte kann man sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit finanziell absichern. So ist zum Beispiel eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Die meisten Versicherer bieten sie auch in Kombination mit anderen Versicherungslösungen, wie zum Beispiel Lebens- oder Rentenversicherungen an.

Um seine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Versicherungsgesellschaft geltend machen zu können, muss ein medizinisches Gutachten vorliegen.


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