Bundesknappschaft
Doch mit der abnehmenden Bedeutung des Bergbaus und dem damit einhergehenden Stellenabbau verlor auch die Bundesknappschaft an Bedeutung. Letzten Endes sah man sich dazu gezwungen, die öffentliche Körperschaft neu auszurichten. Im Rahmen der Reorganisierung wurden der Körperschaft neue Aufgaben zugeteilt und es erfolgte eine Umbenennung. Mittlerweile trägt sie die Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Seit April 2003 ist sie Trägerin der so genannten Minijob-Zentrale. Somit ist die Knappschaft zur Einzugsstelle für Beiträge aller geringfügig Beschäftigten avanciert. Diese Aufgabe übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für das gesamte Bundesgebiet. Alle Unternehmen, die geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer eingestellt haben, führen die Sozialversicherungsbeiträge der jeweiligen Mitarbeiter direkt an die Knappschaft-Bahn-See ab.
Gleichzeitig ist die Knappschaft auch Ansprechpartner für all diejenigen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder nachgehen möchten. Ganz egal ob Minijob, Studentenjob oder Praktikum: Wer sich über die Höhe seiner Abgaben oder Verdienstgrenzen informieren möchte, kann sich direkt an die Minijob-Zentrale wenden. Selbiges gilt auch für Unternehmen, die zum Beispiel über die Schaffung entsprechender Jobs nachdenken und sich informieren möchten.


