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Direktversicherung

Unter der Direktversicherung ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge zu verstehen. Sie bezeichnet eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Bei den Beiträgen, die in die Lebensversicherung fließen, kann es sich sowohl um eine Zuzahlung des Arbeitgebers als auch um Bestandteile des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers handeln. Der Begünstigte einer Direktversicherung ist stets der Arbeitnehmer, im Todesfall werden die Hinterbliebenen begünstigt. Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers bestehen, eine vorherige Auszahlung ist nicht möglich.

Der Unterschied zwischen einer klassischen Lebensversicherung und der Direktversicherung besteht darin, dass die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. In Abhängigkeit vom jeweiligen Modell der Versicherung sowie vom Zeitpunkt, zu welchem die Versicherung abgeschlossen wurde, kann eine unterschiedliche Besteuerung erfolgen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Teil des Bruttolohns oder Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei direkt in die Police fließt. Eine Versteuerung erfolgt erst bei Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit der Versicherung. Beim zweiten Modell erfolgt eine pauschale Versteuerung der Beiträge in Höhe von 20 Prozent, was für viele Arbeitnehmer ebenfalls sehr interessant sein kann. Einige Direktversicherungen sind mittlerweile so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer auch in den Genuss der Riester-Förderung gelangen kann.

Die steuerlichen Vorteile können allerdings nur unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Wie bereits erwähnt wurde, darf eine Auszahlung vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres nicht erfolgen. Des Weiteren ist es nicht möglich, die Direktversicherung zu kündigen, zu beleihen oder zu veräußern. Sollte das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet werden, so stehen dem Arbeitnehmer sowie dem neuen Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten offen.

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei zu stellen. Er kann die Beitragszahlungen aber auch genauso gut selbst leisten. Des Weiteren kann der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen oder aber die bereits geleisteten Beträge in eine neue Police übertragen lassen.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass der Begriff Direktversicherung noch eine zweite Bedeutung haben kann. Hiermit sind Versicherungsprodukte gemeint, die von so genannten Direktversicherern angeboten werden. Diese Produkte können ausschließlich direkt beim Anbieter, entweder per Telefon oder auch per Internet abgeschlossen werden.


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