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Buchstabe E - Versicherungslexikon

Erklärungen zu Fachausdrücken und Begrifflichkeiten aus dem Themenumfeld Versicherungen und Finanzen, welche mit dem Buchstaben E beginnen.
  • Einbruchdiebstahl - wenn jemand in ein Gebäude einbricht, in dieses einsteigt oder sich mit gefälschten Schlüsseln oder anderen Hilfsmitteln widerrechtlich Zugang verschafft.
  • Einkommen - bezeichnet die Summe aller so genannten Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
  • Elementarschäden - Schäden die durch Naturereignisse hervorgerufen werden wie zum Beispiel Erdbeben, Hagel, Sturm, Schnee, Überschwemmung und Hochwasser.
  • Elementarschaden-Versicherung - Erweiterung einer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung. Schützt die Immobilie sowie den im Gebäude befindlichen Hausrat vor Elementarschäden.
  • Elterngeld - ersetzt das frühere Erziehungsgeld - eine Entgeltersatzleistung, die einen möglichen Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes kompensieren soll.
  • Erlebensfall - wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter erreicht bzw. er erlebt einen zuvor festgelegten Termin, i.d.R. das Vertragsende der Versicherung, wird die so genannte Erlebensfall-Leistung fällig.
  • Erwerbsunfähigkeit - ein körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand, der einen Menschen außerstande setzt, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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