Buchstabe E - Versicherungslexikon
Erklärungen zu Fachausdrücken und Begrifflichkeiten aus dem Themenumfeld Versicherungen und Finanzen, welche mit dem Buchstaben E beginnen.
- Einbruchdiebstahl - wenn jemand in ein Gebäude einbricht, in dieses einsteigt oder sich mit gefälschten Schlüsseln oder anderen Hilfsmitteln widerrechtlich Zugang verschafft.
- Einkommen - bezeichnet die Summe aller so genannten Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
- Elementarschäden - Schäden die durch Naturereignisse hervorgerufen werden wie zum Beispiel Erdbeben, Hagel, Sturm, Schnee, Überschwemmung und Hochwasser.
- Elementarschaden-Versicherung - Erweiterung einer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung. Schützt die Immobilie sowie den im Gebäude befindlichen Hausrat vor Elementarschäden.
- Elterngeld - ersetzt das frühere Erziehungsgeld - eine Entgeltersatzleistung, die einen möglichen Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes kompensieren soll.
- Erlebensfall - wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter erreicht bzw. er erlebt einen zuvor festgelegten Termin, i.d.R. das Vertragsende der Versicherung, wird die so genannte Erlebensfall-Leistung fällig.
- Erwerbsunfähigkeit - ein körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand, der einen Menschen außerstande setzt, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


