Elterngeld
Die Regierung hat sich für die Einführung des Elterngeldes entschieden, um einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Geburtenrate zu leisten. Denn immer häufiger ist festzustellen, dass Paare vor allem aus finanziellen Gründen kinderlos bleiben. Das Elterngeld soll die Paare nun animieren, in die so genannte Elternzeit zu gehen. Dies bedeutet, dass sie aus dem Berufsleben austreten und sich der Erziehung ihrer Kinder widmen können. Anstatt ihres frühren Gehalts beziehen sie dann das Elterngeld. Bezugsberechtigt sind sowohl die Mütter wie auch die Väter. Eine Aufteilung ist ebenfalls möglich, so dass Vater und Mutter gemeinsam oder auch nacheinander in die Elternzeit gehen können.
Der Bezugszeitraum beginnt unmittelbar nach der Geburt des Kindes und erstreckt sich über zwölf Monate. Wenn beide Partner in die Elternzeit gehen, kann der Bezugszeitraum um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Übrigens kann das Elterngeld auch aufgeteilt werden, so dass beispielsweise Mutter und Vater jeweils sieben Monate lang Elterngeld beziehen.
Was die Höhe des Elterngeldes betrifft, so hängt diese von zwei Faktoren, nämlich dem Einkommen sowie der Anzahl der Kinder ab. Zunächst zum Einkommen: Die Höhe des Elterngeldes beläuft sich auf 67 Prozent des zuvor bezogenen Nettoeinkommens abzüglich zwölf Prozent der Werbungskostenpauschale. Was das Nettoeinkommen betrifft, so wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monate angesetzt, bei Selbständigen der Gewinn, der in den letzten zwölf Monaten erzielt wurde. Die Bemessungsgrenze für das monatliche Nettoeinkommen beläuft sich auf 2.700 Euro, was bedeutet, dass maximal 1.800 Euro an Elterngeld bezogen werden können. Sollte kein Einkommen erzielt werden, so beläuft sich die Mindestleistung auf 300 Euro im Monat.
Im Hinblick auf die Anzahl der Kinder ist zu erwähnen, dass es einen Geschwisterbonus sowie einen Mehrlingsbonus gibt. Der Geschwisterbonus beläuft sich auf zehn Prozent des Elterngelds, aber mindestens 75 Euro. Er kann beantragt werden, wenn zwei Kinder im Alter von unter drei Jahren oder drei Kinder im Alter von unter sechs Jahren (jeweils inklusive dem Neugeborenen) erzogen werden. Der Mehrlingsbonus beträgt 300 Euro je Mehrling.
Abschließend noch die wichtigsten Informationen zur Besteuerung. Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings fällt es in den so genannten Progressionsbehalt, was bedeutet, dass es bei der Ermittlung des Steuersatzes angerechnet wird.


