Feuerversicherung
Bis zum Juli 1994 gab es in einigen Regionen des Bundesgebietes staatliche Feuerversicherungen, die eine Monopolstellung hatten. In diesen Regionen wie zum Beispiel in Baden-Württemberg hatten die Immobilieneigentümer keine Möglichkeit, eine freie Auswahl des Versicherers zu treffen. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Form von Feuerversicherung um eine Zwangsversicherung, zu deren Abschluss die Eigentümer verpflichtet waren. Die Bezeichnung „Feuerversicherung“ war ein wenig irreleitend, da diese Versicherungen auch noch andere Schadensfälle abgedeckt haben, wie zum Beispiel Schäden, die durch Sturm oder Hagel hervorgerufen wurden.
Seit Juli 1994 ist es auch den Bewohnern der damals betroffenen Regionen gestattet, ihren Versicherungsanbieter frei zu wählen. Allerdings ist anzumerken, dass es sich heutzutage sehr schwierig gestaltet, eine reine Feuerversicherung zu finden, da diese nur noch von wenigen Versicherern angeboten wird. In den meisten Fällen müssen sich die Eigentümer für den Abschluss einer Wohngebäude- bzw. Gebäudeversicherung entscheiden. Deren Versicherungsumfang ist erheblich größer und deckt auch Schäden ab, die durch Hagel, Sturm oder Wasser hervorgerufen werden.
Übrigens wird von zahlreichen Kreditinstituten das Bestehen einer Feuerversicherung oder einer Gebäudeversicherung vorausgesetzt, damit sich diese zur Auszahlung von Immobiliendarlehen bereit erklären. Allein aus diesem Grund gibt es in Deutschland nur verhältnismäßig wenige Immobilien, für die keine Feuerversicherungen abgeschlossen wurden.


