Forderungsausfall
Die Gründe, weshalb sich die gegnerische Seite nicht in der Lage befindet, die Zahlung zu erbringen, können von unterschiedlicher Natur sein. Sollte man zum Beispiel in einen Verkehrsunfall verwickelt sein und der Unfallverursacher über keinen Versicherungsschutz verfügen, so kann gegenüber keinem Versicherer eine Zahlung geltend gemacht werden. In solch einem Fall müsste der Unfallverursacher selbst für den Schaden aufkommen, doch wenn er nicht über die finanziellen Mittel verfügt, so stehen die Aussichten auf einen Erhalt der Zahlung meistens nicht besonders gut.
Versicherungsnehmer haben allerdings die Möglichkeit, sich gegen Forderungsausfälle abzusichern. Wie bereits erwähnt wurde, ist dies sowohl im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung als auch im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich. Sollte ein Schadensfall eintreten und der eigentliche Verursacher sich nicht in der Lage befinden, für den entstandenen Schaden aufzukommen, so springt die Versicherung des Geschädigten ein und übernimmt die Kosten.
Allerdings ist ein Schutz vor Forderungsausfällen nicht in jeder Haftpflichtversicherung standardmäßig enthalten. Bei der privaten Haftpflichtversicherung verhält es sich so, dass es einige Tarife gibt, die eine Absicherung gegen Forderungsausfälle beinhalten, andere Tarife wiederum nicht. Deshalb ist es empfehlenswert, die Versicherungsbedingungen einzelner Anbieter genau miteinander zu vergleichen, um möglichst eine private Haftpflichtversicherung zu finden, die auch den Forderungsausfall versichert.
Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es hingegen so, dass Forderungsausfälle im Standardtarif grundsätzlich nicht abgedeckt sind. Sofern ein entsprechender Schutz benötigt wird gilt es, den Versicherungsumfang zu erweitern. Dies erfolgt durch Abschluss des Schutzbriefes, der bei den meisten Versicherern Schutz vor Forderungsausfällen bietet.


