Früherkennung
Das Gesundheitsbewusstsein der Versicherungsnehmer hat sich in den vergangenen Jahrzehnten spürbar geändert. Mittlerweile ist festzustellen, dass zunehmend mehr Versicherungsnehmer die Möglichkeit ergreifen, und sich entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen unterziehen. Die Untersuchungen sind jedoch mit Kosten verbunden, so dass es für die Versicherungsnehmer von großem Vorteil ist, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erfolgt.
Im Hinblick auf die Kostenübernahme ist bei der Früherkennung zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den Regelungen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung gibt. Im Folgenden werden die wichtigsten Fakten und Unterschiede kurz erläutert.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernommen, sofern die jeweilige Untersuchung von der Versicherung abgedeckt ist und der Versicherungsnehmer die Anforderungen hinsichtlich der Altersgrenze erfüllt.
So werden zum Beispiel die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vollständig übernommen, sofern die Kinder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anschließend werden Vorsorgeuntersuchungen erst wieder übernommen, wenn der Versicherungsnehmer ein Alter von 35 Jahren erreicht hat. Die abgedeckten Untersuchungen enthalten unter anderem die so genannte Amnesie (eine Befragung zur gesundheitlichen Vorgeschichte sowie zu Krankheiten innerhalb der Familie), eine Ganzkörperuntersuchung, eine Blutzuckeruntersuchung, ein Cholesterinspiegeluntersuchung sowie eine Urinuntersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchungen können alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenkasse vorgenommen werden. Eine Ausnahme stellt die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung dar, die von Frauen ab dem 20. und von Männern ab dem 45. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Möchte sich ein Versicherungsnehmer schon zu einem früheren Zeitpunkt untersuchen lassen oder sich anderen, nicht abgedeckten Vorsorgeuntersuchungen unterziehen, so muss er die Kosten selbst übernehmen.
In der Privaten Krankenversicherung verhält es sich hingegen so, dass das abgedeckte Leistungsspektrum vom Versicherungstarif abhängig ist. Je nach Tarif kann der Versicherungsnehmer von einem erweiterten Versicherungsumfang profitieren, wodurch es zum Beispiel möglich wird, sich schon während eines früheren Alters auf Kosten des Versicherers untersuchen zu lassen.


