Buchstabe G - Versicherungslexikon
Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen mit dem Anfangsbuchstaben G aus der großen, weiten Welt der Versicherungen und Finanzen.
- Geringverdienergrenze - bezeichnet eine Einkommensgrenze, bis zu welcher der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen muss.
- Gesetzliche Krankenversicherung - oft auch mit GKV abgekürzt, fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Alternative zur GKV ist die die private Krankenversicherung (PKV).
- Glasversicherung - eine Sachversicherung, die dem Versicherungsnehmer einen Schutz vor Glasschäden bietet, meist in Verbindung mit einer Hausratversicherung.
- Grundfähigkeitsversicherung - eine Absicherung gegen die Folgen von Unfällen und Krankheiten, bei denen der Versicherungsnehmer eine oder mehrere seiner Grundfähigkeiten (Fähigkeit zu hören, zu sehen oder zu gehen) verloren hat.


