Geringverdienergrenze
Die Geringverdienergrenze steht im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entrichtet werden müssen. Sie bezeichnet eine Einkommensgrenze, bis zu welcher der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen muss. Bis zu dieser Grenze müssen die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich von den Arbeitgebern entrichtet werden.
Derzeit (Stand 2008) beläuft sich die Höhe der Geringverdienergrenze auf 400 Euro im Monat. Wird sie durch die Leistung von Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen überschritten, so werden die Sozialversicherungsbeiträge für den überschüssigen bzw. über der Grenze liegenden Einkommensteil aufgeteilt und müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer entrichtet werden.


