Gesetzliche Krankenversicherung
Weil ein Wechsel in die PKV nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich ist, sind die meisten Bürger Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig ist die Anzahl der Mitglieder so hoch, weil in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht, die sich mittlerweile über fast alle Berufsgruppen erstreckt.
Die eigentlichen Versicherungsleistungen werden von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Hierbei handelt es sich um die so genannten Krankenkassen. Es gibt in Deutschland rund 200 Krankenkassen, wobei deren Anzahl bereits seit Jahren stark rückläufig ist. Die einzelnen Krankenkassen können drei unterschiedlichen Arten von Kassen zugeteilt werden, nämlich den Primärkassen, den Ersatzkassen und den Spezialkassen.
Im Bezug auf die Versicherungsleistung ist erwähnen, dass sich diese über nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems erstreckt, um den Versicherungsnehmern eine grundlegende medizinische bzw. gesundheitliche Absicherung gewährleisten zu können. Genaue Informationen über die zahlreichen Leistungen, die von einer Krankenkasse erbracht werden müssen, sind im Fünften Sozialgesetzbuch zu finden.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig. Sie wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen bemessen. Der Prozentsatz wird als Beitragssatz bezeichnet und kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, die Beitragssätze einzelner Kassen miteinander zu vergleichen, um gegebenenfalls einen Versicherungswechsel anzustreben.
Ergänzend zur Beitragshöhe ist anzumerken, dass es eine Obergrenze gibt. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe der Versicherungsbeitrag bemessen wird. Für den Einkommensanteil, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, muss kein Versicherungsbeitrag entrichtet werden. Liegt ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über der so genannten Pflichtversicherungsgrenze, besteht für ihn keine Versicherungspflicht in der GKV. In diesem Fall steht es im frei, sich entweder in der GKV oder in der PKV zu versichern.


