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Heilfürsorge

Die Heilfürsorge kann sowohl von einigen Beamtengruppen als auch von Zivildienstleistenden in Anspruch genommen werden. Unter ihr ist die Übernahme von Krankheitskosten durch den jeweiligen Dienstherrn zu verstehen. Sie ersetzt in solchen Fällen die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung.

Ein typisches Beispiels für Beamten, deren Krankheitskosten von der Heilfürsorge übernommen werden, sind Polizeibeamte sowie Beamte, die bei Berufsfeuerwehren oder in Justizvollzugsanstalten beschäftig sind. Diesbezüglich ist anzumerken, dass je nach Bundesland geringfügige Unterschiede existieren können.

Die einzelnen Leistungen, die von der Heilfürsorge erbracht werden, bezeichnet man als Heilfürsorgeleistungen. Sie werden den Beamten als Sachbezüge im Rahmen der Besoldung angerechnet. Im Hinblick auf den Versicherungsschutz für Familienmitglieder ist zu erwähnen, dass diese im Rahmen der Heilfürsorge nicht mitversichert werden können. Sollte eine Mitversicherung der Familienmitglieder notwendig sein, beispielsweise weil sie nicht berufstätig und somit auch nicht sozialversicherungspflichtig sind, so können sie über die
Gesetzliche oder auch die Privaten Krankenversicherung versichert werden. Ein Großteil der hierfür anfallenden Beiträge wird von der so genannten Beihilfe übernommen, einem weiteren Krankenfürsorgesystem für Beamten.

Die Beihilfe befindet sich übrigens auf dem Vormarsch und scheint das System der Heilfürsorge langsam aber sicher abzulösen. In einigen Bundesländern werden Polizeibeamte ausschließlich über die Beihilfe versorgt.


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