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Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, die zu einem Schadensfall führen. Aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit und Außergewöhnlichkeit können diese Ereignisse weder durch den Versicherungsnehmer noch durch den Versicherer verhindert werden. Liegt ein Schadensfall vor, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, so ist die Haftung des Versicherers meist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherer keine Leistung zu erbringen hat.

Sowohl im versicherungstechnischen als auch im rechtlichen Umfeld gibt es typische Ereignisse, die der höheren Gewalt zuzuordnen sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Aufstände
  • Erdbeben
  • Kriege
  • Streiks
  • Stürme
  • Technische Defekte
  • Vulkanausbrüche
Es gibt einige Versicherungen, mit denen man sich zumindest vor bestimmten Folgen höherer Gewalt absichern kann. Ein Beispiel hierfür ist die Elementarschadenversicherung, mit welcher der Versicherungsnehmer seine Immobilie gegen Gefahren wie Erdbeben oder Vulkanausbruch versichern kann.

Im Hinblick auf die rechtliche Betrachtung der höheren Gewalt soll an dieser Stelle noch ergänzt werden, dass ein Verbraucher auch Rechte hat. So besteht im Falle von höherer Gewalt in einigen Bereichen die Möglichkeit, aus bestimmten Verträgen auszusteigen. Ein gutes Beispiel stellt das Rücktrittsrecht bei Reiseverträgen dar. Kommt es beispielsweise in einem Urlaubsland zu Unruhen oder gar zum Krieg, so kann der Verbraucher aufgrund von höherer Gewalt von seinem Vertrag zurücktreten, ohne finanzielle Folgen befürchten zu müssen.


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