Hundehalterhaftpflichtversicherung
So ist es beispielsweise schon passiert, dass es Hunden gelungen ist, einen Weg aus dem Haus oder dem Garten zu finden. Im Anschluss daran liefen die Tiere auf die Straße, wodurch es zu Verkehrsunfällen gekommen ist. In solchen Fällen ist der Hunderhalter für das Verhalten seines Tieres verantwortlich und kann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang spielt es übrigens keine Rolle, ob den Hundehalter ein persönliches Verschulden trifft oder nicht.
Wegen der hohen Schadensforderungen, die ein Haustier verursachen kann, wird Hundehaltern dazu geraten, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn es dann zu einem Haftpflichtschaden kommt, so springt der Versicherer ein und übernimmt die Kosten. Allerdings ist im Zusammenhang mit dem Abschluss zu beachten, dass die Deckungssumme ausreichend hoch bemessen ist und die Versicherung sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden abdeckt.


