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Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine spezielle Unfallversicherung für den Kraftfahrtbereich. Der Versicherungsschutz ist nicht personen-, sondern fahrzeugbezogen, was letztendlich bedeutet, dass selbst der Fahrzeughalter (der gleichzeitig Versicherungsnehmer ist) nur dann versichert ist, wenn er sich im versicherten Fahrzeug befindet. Sollte er sich in einem anderen Fahrzeug befinden und sich ein Unfall ereignen, so kann der Schaden nicht über dessen Insassenunfallversicherung reguliert werden.

Es gibt zwei unterschiedliche Modelle die bestimmen, für welche Insassen eines Fahrzeugs der Versicherungsschutz gilt. Beim ersten Modell handelt es sich um das so genannte Pauschalsystem, das in der Praxis am weitesten verbreitet ist. Bei diesem Modell sind alle Insassen eines Fahrzeugs versichert. Beim zweiten Modell, dem so genannten Platzsystem, besteht die Möglichkeit, ausschließlich bestimmte Plätze im Fahrzeug zu versichern.

Das Leistungsspektrum der Insassenunfallversicherung erstreckt sich über mehrere Bereiche. Stirbt ein Fahrzeuginsasse, so wird an die Hinterbliebenen eine Todesfallsumme ausgezahlt. Im Falle von Invalidität erhält der Betroffene die so genannte Invaliditätssumme. Beide Summen entsprechen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Schadensfall wird die Versicherungssumme auf alle anspruchsberechtigten Insassen aufgeteilt. Des Weiteren sieht die Insassenunfallversicherung auch die Leistung von Unfall-Tagegeld sowie von Krankenhaustagegeld vor, wobei die Zahlungen auf einen vertraglich vereinbarten Zeitraum beschränkt sind.

Unter Versicherungsexperten gilt die Insassenunfallversicherung als äußerst umstritten. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich ihre Leistungen mit den Leistungen anderer Versicherungen wie zum Beispiel der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Krankenversicherung überschneiden. Im Schadensfall bietet sie den Insassen deshalb nur dann einen wirklichen Nutzen, wenn kein Unfallverursacher bestimmt werden kann oder dieser nicht existent ist. Letzteres ist zum Beispiel möglich, wenn ein Unfall durch Steinschlag oder höhere Gewalt verursacht wurde.


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