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Buchstabe K - Versicherungslexikon

Hier finden sie Erklärungen zu Fachausdrücken und Begrifflichkeiten aus dem Themenumfeld Versicherungen und Finanzen, die mit dem Buchstaben K beginnen. Angefangen bei der Kapitallebensversicherung und abgeschlossen mit dem Kurzzeitkennzeichen.
  • Kapitallebensversicherung - die klassische Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Bietet die Möglichkeit, die Familie oder andere Menschen für den Fall finanziell abzusichern, dass der Versicherungsnehmer vor dem Ablauf der Versicherung versterben sollte, kann aber auch als Kapitalanlage genutzt werden.
  • Karenzzeit - bezeichnet eine Wartezeit, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsprodukt auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu betrachten ist.
  • Kfz-Versicherung - Voraussetzung, damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Gesetz sieht vor, dass für ein Automobil mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen muss, um eine Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.
  • Krankenrücktransport - bezeichnet die Überführung eines Verletzten in ein bestimmtes Krankenhaus. Meint oft auch die die Überführung aus dem Ausland nach Deutschlandt. Bei den meisten Versicherern aber auch ein Krankentransport innerhalb Deutschlands, wenn die Entfernung zwischen den beiden Behandlungsstätten mehr als 50 Kilometer beträgt.
  • Krankenversicherung - bietet einen Versicherungsschutz, der es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, eine medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.
  • Kündigung der Versicherung - die meisten Versicherungstarife laufen nicht von selbst aus. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er eine Kündigung vornehmen muss, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
  • Kunstversicherung - damit können Kunstobjekte gegen mehrere Schadensarten wie zum Beispiel Zerstörung oder Einbruchdiebstahl versichert werden.
  • Kurzzeitkennzeichen - ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das sowohl für Fahrzeugüberführungen als auch für Prüffahrten beantragt werden kann. Das versicherte Fahrzeug darf im Straßenverkehr bewegt werden, ohne dass eine reguläre bzw. dauerhafte Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss.
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