Karenzzeit
Bei einigen Versicherungsprodukten steht die Karenzzeit für den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Schadensfalls bzw. dem Eintritt des Leistungsanspruchs und der Gewährung der eigentlichen Leistung. Diesen Zeitraum bezeichnet man auch häufig als leistungsfreien Zeitraum. Die Versicherungsleistung wird also erst erbracht, nachdem ein festgelegter Zeitraum verstrichen ist. Ein vorheriger Anspruch auf Leistung durch den Versicherer ist nicht möglich.
Diese Form der Karenzzeit ist vor allem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung anzutreffen. Der Versicherer beginnt mit der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erst nach dem Ablauf der Karenzzeit, deren Dauer sich meist auf ein Jahr erstreckt. Die Karenzzeit wird vereinbart, um die finanzielle Belastung des Versicherers zu verringern, was im Umkehrschluss für den Kunden den Vorteil mit sich bringt, dass er von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag profitiert.
Des Weiteren bezeichnet die Karenzzeit den Zeitraum, der verstrichen sein muss, damit ein Leistungsanspruch erneut geltend gemacht werden kann. Ein gutes Beispiel stellt die Restschuldversicherung für Immobilienkredite dar: wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, so springt der Versicherer ein und übernimmt die Fortzahlung der Kreditraten. Sobald der Versicherungsnehmer wieder beschäftigt ist, muss er die Zahlung selbst übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Karenzzeit: Er muss mindestens einen vertraglich vereinbarten Zeitraum lang beschäftigt sein, damit er dazu berechtigt ist, die Leistung der Versicherung erneut in Anspruch zu nehmen.


