Krankenversicherung
In Deutschland besteht für die meisten Bürger bzw. für die meisten Berufsgruppen eine Versicherungspflicht. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung unter anderem sicherstellen, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Die meisten Bundesbürger sind Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Somit sind sie über eine der zahlreichen Krankenkassen versichert. Der von den Krankenkassen gebotene Versicherungsschutz kann als grundlegend bezeichnet werden und erstreckt sich über nahezu alle medizinischen Bereiche. Die einzelnen Details zum Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den Sozialgesetzbüchern festgehalten. Was die Höhe der Versicherungsbeiträge betrifft, so sind diese vom Einkommen der Versicherungsnehmer abhängig.
Es gibt noch eine weitere Form der Krankenversicherung, nämlich die Private Krankenversicherung. Der Eintritt in die Private Krankenversicherung ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gekoppelt. So müssen zum Beispiel der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen, um von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Was die Höhe der Versicherungsbeiträge betrifft, so sind diese nicht vom Einkommen abhängig. Stattdessen entscheiden Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht und Versicherungsumfang über die Beitragshöhe.
Im Hinblick auf den Versicherungsumfang in der Privaten Krankenversicherung ist anzumerken, dass diese vom Versicherungsnehmer bestimmt werden kann. In den günstigsten Tarifen entspricht er etwas dem Versicherungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, andere Tarife zu wählen und somit den Versicherungsumfang deutlich zu erweitern.
Abschließend soll noch auf eine dritte Form der Krankenversicherung hingewiesen werden. Gemeint ist die Auslandskrankenversicherung, deren Abschluss empfehlenswert ist, wenn man sich im Ausland aufhalten möchte. Die Gesetzliche Krankenversicherung sieht nämlich nicht die Übernahme von Behandlungskosten vor, die im Ausland entstehen. Bei den meisten Versicherungstarifen innerhalb der Privaten Krankenversicherung verhält es sich ähnlich.


